MietR AG

Berliner Arbeitsgemeinschaft der Mietrechtspraktiker

 

Die Berliner Arbeitsgemeinschaft der Mietrechtspraktiker (BAM) besteht seit 1998 als Zusammenschluss interessierter Anwälte und Richter, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Mietrechts tätig sind. Die Arbeitsgemeinschaft ist bis heute – bewusst – kein eingetragener Verein; sie dürfte jedoch als nicht rechtsfähiger Verein im Sinne des § 54 BGB anzusehen sein.

Die Arbeitsgemeinschaft tagt alle 2 Monate, planmäßig jeweils am zweiten Mittwoch im Monat von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Einmal im Jahr - meist im Juni/Juli veranstalten wir gemeinsam einen Ausflug im Anschluss an den Arbeitsgemeinschaftstermin.

Aktuelle und vergangene Termine sowie den Veranstaltungsort können Sie auf dieser Webseite unter der Rubrik "Termine" nachsehen. Unsere Mitglieder erhalten außerdem vor jedem Termin rechtzeitig eine Einladungsmail und werden über Terminänderungen benachrichtigt.

Sprecher der Arbeitsgemeinschaft ist derzeit Herr Rechtsanwalt Christian Berg, Telefon 030/ 700 936 14, Fax 030/ 700 936 11, E-Mail: mietrechtspraktiker[at]berg-rechtsanwalt.de; dieser versendet die Einladungen und verwaltet die Anwesenheitslisten.

Die Mitgliedschaft wird dadurch erreicht, dass man die Einzugsermächtigung für den Jahresbeitrag einrichtet.

Von jedem Mitglied wird erwartet, dass es sich wenigstens einmal im Jahr zur Verfügung stellt, ein Referat zu einem ausgesuchten Thema zu halten, des Weiteren, dass es den Jahresbeitrag in Höhe von derzeit 75,00 € möglichst pünktlich per Einzugsermächtigung zahlt. Im Gegenzug erhält das Mitglied auf Wunsch auch den Zugang zu unserer Homepage.

Wer nur eine einzelne Veranstaltung besucht, zahlt

  • als Gast 20,00 €
  • als Mitglied bis zum Einzug 15,00 €

möglichst direkt an unseren Schatzmeister, Rechtsanwalt und Notar Harald Schäfer; notfalls auch vor Ort an Herrn Rechtsanwalt Christian Berg oder Rechtsanwalt und Notar Christof Schramm.

Bankverbindung: Harald Schäfer, IBAN: DE41 1009 0000 5319 6530 25 (Berliner Volksbank).

Eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft kann auf Wunsch erteilt werden. Entsprechende Bescheinigungen sind bislang als Nachweis für die Fortbildung im Sinne des § 15 der Fachanwaltsordnung von der RAK akzeptiert worden. Es wird gebeten, entsprechende Anfragen am Ende des Jahres für das gesamte Jahr an das Büro Berg (mietrechtspraktiker[at]berg-rechtsanwalt.de) zu stellen.